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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
Lee Valley Finance 24 Ltd.

Die Firma Lee Valley Finance 24 Ltd. weist darauf hin, dass jeder Kunde vor Erbringung der Dienstleistungen durch die Firma Lee Valley Finance 24 Ltd., das Recht auf Widerruf und Rückgabe nach § 3 des Fernabsatzgesetzes hat.

Alle angebotenen Dienstleistungen, Bezeichnungen aller Service-Packages, Bilder, Texte, Grafiken unserer Seiten, Informationsbroschüren, Newsletter und Vertragsdokumente sind Eigentum der Lee Valley Finance 24 Ltd. und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung seitens der Lee Valley Finance 24 Ltd. genutzt oder verwendet werden.

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lee Valley Finance 24 Ltd. erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit erfolgreichem Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Lee Valley Finance 24 Ltd. ihnen nicht nochmals nach Eingang bei der Lee Valley Finance 24 Ltd. ausdrücklich widerspricht.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Lee Valley Finance 24 Ltd. sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem erfolgreichen Absenden des Auftragsformulars über unsere Online-Präsenz, per Fax oder Mail. Wird nicht unverzüglich widersprochen, gilt der Vertragsinhalt als anerkannt. Rechts- und Steuerberatend wird Lee Valley Finance 24 Ltd. nur innerhalb der bestehenden Grenzen des Rechtsberatungsgesetzes und Steuerberatungsgesetzes tätig.

§ 2.1 Kreditwürdigkeitsprüfung bei Zahlung gegen Rechnung

1. Lee Valley Finance Ltd. ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Auftraggeber zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) Auskünfte über den Auftraggeber einzuholen. Die Adresse der örtlich zuständigen Schufa, kann bei Lee Valley Finance Ltd. erfragt werden.

2. Ob einer Zahlung gegen Rechung entsprochen werden kann, richtet sich nach der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, die sich aus Prüfung bei der zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ergibt.

§ 3 Preise und Vertragsinhalt

1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Lee Valley Finance 24 Ltd. an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer fernschriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise.

2. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. 17.5% VAT, für Vertragspartner in der Europäischen Union verstehen sich die Preise Netto ohne 17.5% VAT unter der Voraussetzung, dass uns zur Auftragserteilung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Vertragspartners vorliegt oder dieser uns diese nachträglich einreicht. Lee Valley Finance 24 Ltd. ist berechtig bei nicht Nachreichung der Umsatzsteueridentifikationsnummer die 17.5% VAT nachträglich vom Vertragspartner einzufordern.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Lee Valley Finance 24 Ltd.. steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von der Lee Valley Finance 24 Ltd. durch den Vorlieferanten.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Lee Valley Finance 24 Ltd. die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Lee Valley Finance 24 Ltd. zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Lee Valley Finance 24 Ltd., deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Lee Valley Finance 24 Ltd., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Selbiges gibt auch für Lieferungen, die der Post übergeben worden sind, den Käufer jedoch aus verschiedensten unerklärlichen Gründen nicht erreichen.

3. Sofern die Lee Valley Finance 24 Ltd. die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Lee Valley Finance 24 Ltd.

4. Die Gründung einer Limited innerhalb von 24 Stunden oder 48 Stunden beziehen sich auf Werktage. Auch Samstag gilt nicht als Werktag.

5. Die Lee Valley Finance 24 Ltd. ist zu Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Annahmeverzug und Vertragsbruch

1. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Lee Valley Finance 24 Ltd. als Ersatz der entstehenden Verwaltungskosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,56 Euro, zu bezahlen.

2 . Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Dienstleistungen verweigert oder erklärt, die Dienstleistungen nicht abnehmen zu wollen, kann die Lee Valley Finance 24 Ltd. auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Lee Valley Finance 24 Ltd. ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 200,00 € in Rechnung zu stellen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Soweit nicht gesetzlich zwingende Haftungsgründe vorliegen, können Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen werden.

2. Die Firma Lee Valley Finance 24 Ltd. haftet nur für vorsätzliche oder grob fährlässige durch Lee Valley Finance 24 Ltd. verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässigen Verschulden und Verletzungen von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchsten allerdings jedoch bis zu einem Schaden in Höhe der hälfte der vereinbarten Projektpauschale, bzw. dem Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch Lee Valley Finance 24 Ltd. in der Auftragsbestätigung genannt wurden.

3. Für den Reibungslosen Datenverkehr im Internet kann die Firma Lee Valley Finance 24 Ltd. keinen absoluten fehlerfreien Ablauf garantieren. Für aus Problemen des Datentransfers entstehenden Schäden kann die Firma Lee Valley Finance 24 Ltd. generell nicht haftbar gemacht werden, es sei denn der Fehler wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Lee Valley Finance 24 Ltd. verursacht.

4. Keinesfalls kann die Lee Valley Finance 24 Ltd. für eine Eintragung ins englische Handelsregister garantieren. Daraus entstehende Folgeschäden für den Auftraggeber können gegenüber der Lee Valley Finance 24 Ltd. nicht geltend gemacht werden.

5. Keinesfalls ist die Lee Valley Finance 24 Ltd., für die vom Handelsregister in Deutschland variirend gewünschten Unterlagen verpflichtet, diese dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Die Paket Angebote und der enthaltenen Unterlagen der Lee Valley Finance 24 Ltd. entsprechen Erfahrungswerten, der zur Handelsregistereintragung in Deutschland erforderlichen Unterlagen. Die Lee Valley Finance 24 Ltd. ist keinesfalls verpflichtet ergänzend gewünschte Unterlagen seitens des Handelsregisters in Deutschland kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt ergänzend die gewünschten Unterlagen kostenpflichtig bei Lee Valley Finance 24 Ltd. in Auftrag zu geben. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung und aller Forderungen, die Lee Valley Finance 24 Ltd. aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von Lee Valley Finance 24 Ltd.. Lee Valley Finance 24 Ltd. ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

§ 8 Zahlung

1. Die Rechnungen sind generell per Vorauskasse zu bezahlen, es sei denn es wurde schriftlich anderes vereinbart, was von der Lee Valley Finance 24 Ltd. ausdrücklich bestätigt werden muss.
2. Rechnungen können per Mail, Fax als auch/und per Post zugestellt werden.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Lee Valley Finance 24 Ltd. über den Betrag verfügen kann.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Lee Valley Finance 24 Ltd. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5 .Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Lee Valley Finance 24 Ltd. berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6 .Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die Lee Valley Finance 24 Ltd. an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Lee Valley Finance 24 Ltd. der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 10 Urheberrechte

Lee Valley Finance 24 Ltd. weist ausdrücklich daraufhin, dass alle urheberrechtlich geschützten Teile des Leistungsangebotes ausschließlich nur mit Genehmigung verwendet werden darf. Diese Klausel bezieht sich insbesondere auf Newsletter, Grafiken, Bilder, Inhalte der Homepage, Broschüren, Vertragswerke ect. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Bei Zuwiderhandlungen gegen § 10 wird eine Strafe in Höhe von 17.500 € fällig, die an Lee Valley Finance 24 Ltd. zu leisten sind. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der Lee Valley Finance 24 Ltd. zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von der Lee Valley Finance 24 Ltd. erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Besonders vertraulich sind Resellerpreise und –informationen durch den Käufer zu behandeln.

§ 12 Datenschutz und Datenspeicherung

Die Lee Valley Finance 24 Ltd. ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

§ 13 Kündigung


1. Die Vertragsinhalte behalten für den Zeitraum der Vertragsfrist Ihre Gültigkeit. Die Verletzung der Zahlungspflicht ist ein Grund, der Lee Valley Finance Ltd. den Vertragsabbruch erlaubt. Sollten nachträgliche Vertragsinhalte eingefordert werden, die geltendem Recht oder den guten Sitten widersprechen, kann Lee Valley Finance Ltd. den Vertrag kurzfristig kündigen.


2. Lee Valley Finance Ltd. leistet keine Beratung zur Steuerhinterziehung. Lee Valley Finance Ltd. ist in Zweifelsfällen berechtigt, jederzeit den Vertrag und die damit verbundenen Leistungen zu kündigen, wenn Lee Valley Finance Ltd. der Meinung ist, der Vertragspartner verstößt in einem Land der EG gegen geltendes Recht. Dabei muss Lee Valley Finance Ltd. keinen Nachweis über den Verdachtsmoment erbringen.
Eine Haftung für die durch uns erbrachte Leistung zur Beantragung einer VAT-ID bleibt ebenfalls ausgeschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Ordentliche Kündigung

1. Die ordentliche Kündigung von Dienstleistungsverträgen, die sich nicht in einer einmaligen Leistung erschöpfen ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum dritten Werktag eines Monats möglich.


2. Dienstleistungen, die jährlich abgerechnet werden, unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern die Kündigungsfrist in § 13 (3) nicht eingehalten wird.


Fristlose Kündigung


1. Lee Valley Finance Ltd. behält sich vor, bei Nichtbegleichung der Rechnung die fristlose Kündigung der Dienstleistungen als auch die Löschung der Limited Company im englischen Handelsregister auf Kosten des Auftragsgebers

2. Für ungerechtfertigte negative Äußerung/Beschuldigungen gegenüber Dritten, die der Rufschädigung dienen, als auch Drohungen oder Erpressungen gegenüber dem Personal der Lee Valley Finance Ltd. kann jederzeit eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.


§ 14 Einstellung einzelner Dienstleistungen


1. Die Lee Valley Finance Ltd. ist berechtigt aus gravierenden Gründen, welches beispielsweise der Verstoß gegen §11 / § 13 darstellt, einzelne Dienstleistungen vorübergehend bis dauerhaft einzustellen. Der Käufer muss jedoch davon schriftlich unterrichtet werden.

2. Für daraus entstehende Schäden oder Schadensersatzansprüche kann die Lee Valley Finance Ltd. nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 15 Schadensersatz

1. Sollte der Käufer gegen § 11 / § 13 verstoßen, muss der Käufer mit straf- als auch zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, die die Lee Valley Finance 24 Ltd. gegen ihn geltend macht.

§ 16 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Lee Valley Finance 24 Ltd. und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist London Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Lee Valley Finance 24 Ltd. ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: 20.08.2008

Lee Valley Finance 24 Ltd. selbst fuehrt keine Rechts- & Steuerberatung
gem.RBerG, StBerG.


Unser Informationsangebot ersetzt im Einzelfall keine Rechts & Steuerberatung
gem. RBerG, StBerG.


Rechts- & Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. erfolgt durch verbundene
Rechtsanwaelte & Steuerberater

 
 
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