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Limited Lexikon - Company Director PDF Print E-mail
Der "Company Director" ist der Geschäftsführer der Limited Company.

Jede Limited Company benötigt mind. 1 Company Director, deren Nationalität keine Rolle spielt.

Sowohl Vertretungs- als auch Geschäftsführungsbefügnisse können individuell durch das "Articles of Association" beschränkt werden.

Alle Company Directors einer Limited Company bilden das Direktorium (board of directors).

Bei den Directors unterscheidet mann zwischen den executive directors (ausführende) und den non-executive directors (nicht ausführende).

 

"Executive Directors"

Sie kümmern sich um die Geschäftsführung im Alltag zum Beispiel um fristgerechte Weiterleitung der Buchhaltung (Accounts), der Steuererklärung, des Statusberichts (Annual Return) und des Jahresabschlusses mit der Bilanz und stimmen die wichtigsten Entscheidungen mit den non-executive directors in Besprechungen ab.

"Non-Executive Directors"

Sie führen eine ein Kontrollfunktion aus.

Um ein Direktorium zu bilden, benötigt die Limited Company nur 1 Director.

Das englische Recht der Limited Company kennt keine Durchgriffshaftung, daher muss der Company Director selbst im Insolvenzfall nicht für die Verbindlichkeiten der Limited haften.

Doch wird der verantwortliche Director im Falle der Insolvenzverschleppung, in die beim Companies House geführte Liste der disqualifizierten Directors aufgenommen, ist es ihm für einen bestimmten Zeitraum untersagt, in England als Director von weiteren Gesellschaften zu agieren.

Eine Haftungsfreistellung im Missbrauchsfall ist bei der Limited, wie auch bei der GmbH oder Aktiengesellschaft, nicht möglich.

Dennoch besteht die Möglichkeit, dass der Director eine juristische Person, z.B. eine weitere Limited, ist.


Director werden in England als Vertreter (agents) der Gesellschaft angesehen.

Weiterhin können Sie auch als Treuhänder einer Limited Company auftreten.

Die Bestellung und Entlassung eines Directors muss in das Gesellschaftsregister eingetragen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen dem englischen Handelsregister mitgeteilt werden.

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