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Limited Lexikon - Customes & Excise PDF Print E-mail
Bei der "Customs & Excise" handelt es sich um eine englische Behörde, deren Aufgabe die Zuteilung der VAT-ID (Steuernummer) ist.

Diese muss jedoch nur bei erwarten Umsätzen von mehr als 51.000 GBP pro Jahr beantragt werden.

Hinweis:

Die Beantragung einer VAT-ID für nur in Deutschland ansässige Limited Companies ist nicht erforderlich!

Lee Valley Finance 24 Ltd. selbst fuehrt keine Rechts- & Steuerberatung
gem.RBerG, StBerG.


Unser Informationsangebot ersetzt im Einzelfall keine Rechts & Steuerberatung
gem. RBerG, StBerG.


Rechts- & Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. erfolgt durch verbundene
Rechtsanwaelte & Steuerberater

 
 
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