
Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei den Bankkonteneröffnung zu ermöglichen, bitten wir Sie die folgenden Dokumente mit zu Ihrer Bank mitzunehmen. und sofern der Gesellschaftsvertrag nicht in deutscher Sprache erstellt ist, Weitere notwendige Dokumente: einen beglaubigten Handelsregiserauzug mit Apostille den Personalausweis des Geschäftsführers der deutschen Zweigniederlassung, soweit eine gegründet werden soll.
In einigen Fällen fordern die Banken auch die Personalausweiskopien der Gesellschafter. Sie sollten sich also auch auf diesen Fall einstellen. Wie bei jeder Konteneröffnung wird generell in diesem Zusammenhang auch die Bonität des Geschäftsführers, als auch (falls gefordert) des Shareholder, geprüft. Die von uns angebotenen Bankkonteneröffnung ist von der Bonitätsprüfung frei! |