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Limited in Deutschland - Handelsregister PDF Print E-mail

Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Limited Company ins deutsche Handelsregister finden §13d und §13g des HGB Anwendung.

 Die Anmeldung zur Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited Company hat durch den Geschäftsführer zu erfolgen.

Der Anmeldung ist der Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association & Articles of Association) in öffentlich beglaubigter Abschrift und, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht in deutscher Sprache erstellt ist, eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

 

 

Handelsgesetzbuch als PDF-Dokument

Handelsregisterauszug (Current Appointment Report) 9,90 €*

Beglaubigte Übersetzung des Memorandum & Articles of association (Gesellschaftervertrag) 59,90 €*

* zzgl. MwSt.

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