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Limited & Co.KG - Einleitung PDF Print E-mail

Bei der LTD. & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, genauer eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG), an der eine englische Limited Company als Komplementär beteiligt ist.

Ihre Geschäfte kann die LTD. & Co. KG weltweit tätigen und fällt als deutsche Gesellschaft unter das deutsche Handelsrecht.

Die Registrierung ins englische Handelsregister ist gleich Eintragung der Limited Company. Der juristische Sitz ist in Großbritannien, während sich der Verwaltungssitz in Deutschland befindet.

Die Limited Company stellt ausschließlich den Komplementär der deutschen KG dar. Es handelt sich daher um eine „non-trading-company“.

Der Gesellschaftsvertrag einer Komplementär LTD. bedarf der notariellen Beurkundung. Wir bitte Sie einen Notar vor Ort zu wählen.

Führung

Die Limited & Co. KG wird vom Company Director (Geschäftsführer) der Limited Company geführt.

 

Aufbau

Die KG besteht aus einem voll haftenden Gesellschafter, den Komplementär und mindestens einen teilhaften Gesellschafter, den Kommanditisten.
In unserem Fall ist die LTD. die Vollhafterin und die Gesellschafter der LTD. sind somit mittelbare Gesellschafter der KG.

Die LTD. Gesellschafter können, müssen aber nicht, auch gleichzeitig unmittelbare KG-Gesellschafter, also Kommanditisten, sein. Die LTD. & Co. KG kann auch als "Ein-Mann-Gesellschaft" konzipiert werden.

Bei der Neugründung einer LTD. & Co. KG ist es zulässig, dass die Gründung der Zweigniederlassung der LTD. und die Einrichtung der KG gleichzeitig erfolgen. Die Kommanditgesellschaft (KG) entsteht jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

 

Kapitaleinlage

Die Kapitaleinlage wird von dem Unternehmer als Kommanditeinlage eingebracht. Dies muss nicht sofort erfolgen, sondern kann auch in Form von Bar- oder Sacheinlagen getätigt werden.

Jedoch muss diese spätestens im Insolvenzfall der KG erbracht werden.

 

Haftung

Der Kommanditist haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern lediglich mit seiner Einlage somit beschränkt sich insgesamt gesehen also auch bei der LTD. & Co. KG die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.

 

Steuerliche Vorteile

Überblick

 GmbHLtd. mit Niederlassung DEGmbH
& Co KG
Ltd.
& Co KG
Gewerbesteuer-Freibetrag:0 EUR0 EUR24.500 EUR24.500 EUR
Spitzensteuersatz:Ca. 45 %Ca. 45 %Ab 2005 ca. 42%Ab 2005 ca. 42%
Privatentnahmen
erlaubt:
neinneinjaja
IHK Pflicht:jajadoppelteinfach
Verwaltungsaufwand:hochgeringsehr hochsehr gering
Gründungskosten:ca. 2000 - 3000 EURca. 500 EURca. 4000 - 5000 EUR1500 EUR

Die LTD. & Co. KG wird ausschließlich nach deutschem Recht besteuert.

Für weitere Fragen nutzen Sie unseren Call-back.

 

 

 

 

 

Lee Valley Finance 24 Ltd. selbst fuehrt keine Rechts- & Steuerberatung
gem.RBerG, StBerG.


Unser Informationsangebot ersetzt im Einzelfall keine Rechts & Steuerberatung
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