Führung
Die Limited & Co. KG wird vom Company Director (Geschäftsführer) der Limited Company geführt. Aufbau
Die KG besteht aus einem voll haftenden Gesellschafter, den Komplementär und mindestens einen teilhaften Gesellschafter, den Kommanditisten. In unserem Fall ist die LTD. die Vollhafterin und die Gesellschafter der LTD. sind somit mittelbare Gesellschafter der KG.
Die LTD. Gesellschafter können, müssen aber nicht, auch gleichzeitig unmittelbare KG-Gesellschafter, also Kommanditisten, sein. Die LTD. & Co. KG kann auch als "Ein-Mann-Gesellschaft" konzipiert werden.
Bei der Neugründung einer LTD. & Co. KG ist es zulässig, dass die Gründung der Zweigniederlassung der LTD. und die Einrichtung der KG gleichzeitig erfolgen. Die Kommanditgesellschaft (KG) entsteht jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Kapitaleinlage
Die Kapitaleinlage wird von dem Unternehmer als Kommanditeinlage eingebracht. Dies muss nicht sofort erfolgen, sondern kann auch in Form von Bar- oder Sacheinlagen getätigt werden.
Jedoch muss diese spätestens im Insolvenzfall der KG erbracht werden. Haftung
Der Kommanditist haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern lediglich mit seiner Einlage somit beschränkt sich insgesamt gesehen also auch bei der LTD. & Co. KG die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Steuerliche Vorteile
Überblick | | GmbH | Ltd. mit Niederlassung DE | GmbH & Co KG | Ltd. & Co KG | | Gewerbesteuer-Freibetrag: | 0 EUR | 0 EUR | 24.500 EUR | 24.500 EUR | | Spitzensteuersatz: | Ca. 45 % | Ca. 45 % | Ab 2005 ca. 42% | Ab 2005 ca. 42% | Privatentnahmen erlaubt: | nein | nein | ja | ja | | IHK Pflicht: | ja | ja | doppelt | einfach | | Verwaltungsaufwand: | hoch | gering | sehr hoch | sehr gering | | Gründungskosten: | ca. 2000 - 3000 EUR | ca. 500 EUR | ca. 4000 - 5000 EUR | 1500 EUR |
Die LTD. & Co. KG wird ausschließlich nach deutschem Recht besteuert. Für weitere Fragen nutzen Sie unseren Call-back. |