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Warum die Limited? - Steuervorteile? PDF Print E-mail
In England gelten niedrigere Steuern als in Deutschland. Daher profitieren Sie bei der Gründung einer englischen Betriebsstätte, die unter englischem Recht agiert, natürlich auch von den niedrigeren Steuern in England.


Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, mit der Limited zuerst in Deutschland tätig zu werden und dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Betriebsstätte in Großbritannien zu gründen.

Was spricht für eine Betriebstätte in Deutschland oder in Großbritannien?

Wenn Sie die Vergünstigungen des englischen Steuerrechts nutzen wollen, muss ihr Betrieb logischerweise in England liegen. Hierbei reicht nicht die Nutzung eines Registered Office. Von Gründungsagenturen, die dennoch eine Versteuerung in England anbieten, möchten wir uns distanzieren. Sobald aus den verschiedensten Gründen, dass deutsche oder britische Finanzamt Kenntnis darüber erlangt, dass keine Betriebsstätte über die die Gesellschaft ihr Geschäfte abwickelt, existiert, geraten Sie persönlich und Ihre Limited Company in arge Schwierigkeiten.

Steuerliche Vorteile sind nur nutzbar, wenn Sie tatsächlich eine Betriebsstätte in Großbritannien vorweisen können oder eine unselbstständige Zweigniederlassung in Deutschland errichten.

Sobald Sie ausschließlich in Deutschland Geschäfte tätigen, ist eine reine Englandversteuerung nicht möglich und Sie unterliegen dem deutschen Steuerrecht.

Allgemein gültig ist zudem, dass Gewinne, die Sie mit einem deutschen Betrieb in Deutschland erwirtschaften, natürlich auch in Deutschland zu versteuern sind.

Wenn Sie jedoch in der Lage sind, Umsätze in anderen europäischen Ländern oder Lizenzgebühren der englischen Mutter im Vereinigten Königreich zu veranschaulichen, werden diese Gewinne auch nach dem dort geltenden Recht versteuert. Das heißt nicht, dass Sie dafür in England leben oder arbeiten. Alles, was Sie belegen müssen, ist, dass wichtige strategische Beschlüsse oder Entscheidungen in England getroffen worden sind.

Aufgrund ihrer vielen anderen Vorteile ist die Gründung einer Limited Company dennoch zu ratsam.

Um dennoch Steuern zu sparen, empfehlen wir die Gründung einer „Limited & Co. KG“. Mehr Informationen finden Sie unter dem entsprechenden Button.

Unser Fazit zum Firmensitz:

Durch die vielen billigen Flugangebote kann man heute für wenige Euro nach England fliegen. Warum nicht auch Sie? Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeiten, die sich heute Ihnen durch die Europäische Gemeinschaft bieten, zu nutzen. Sichern Sie Ihre Gewinne und die Ihrer Firma und versteuern Sie diese legal mit der Möglichkeit, die hohen Zahlungen an das deutsche Finanzamt zu vermeiden.

Nutzen auch Sie die Chancen, für die sich die großen Unternehmen schon lange entschieden haben und transferieren Sie Ihre Gewinne! Vielleicht entstehen durch diese Internationalisierung auch neue interessante Geschäftsfelder, die wiederum die Gewinne und Arbeitsplätze Ihres deutschen Firmensitzes sichern.

Wie niedrig sind die englischen Steuern wirklich?

In Europa zählt gerade England zählt zu den Niedrigsteuerländern. So zahlen Sie bis zu einem Gewinn von ca. 14.000 Euro keine Steuern!

Weitere Steuersätze bei Gewinn:

  • bis £ 10.000 (€ 14.000) Steuersatz = 0 %
  • bis £ 20.000 (€ 28.000) Steuersatz = 11,875 %
  • bis £ 40.000 (€ 56.000) Steuersatz = 17,81 %
  • ab £ 50.000 - 300.000 (€ 70.000 - 420.000) Steuersatz = 19 %
  • ab £ 500.000 (€ 700.000) Steuersatz = 24,5 %
  • ab £ 714.285 (€ 1.000.000) Steuersatz = 26,97 %

Vorsicht! Bedenken Sie, dass diese Steuerbefreiung jeweils nur für ein Unternehmen gilt. Die Steuerbefreiung kann nur einmal genutzt werden, auch wenn Sie mehrere Limited besitzen.

Abschreibung:

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für die Bilanz gestalten sich in Großbritannien sehr viel flexibler als in Deutschland. Wenn Sie in Großbritannien tätig sind, gibt es in manchen Fällen abweichende Regelungen für die Steuererklärung.
Es gibt keine Abschreibungsfristen! Sie können entscheiden, ob Sie die in England gekauften Geräte (möglichst mit europaweiter Garantie) in einem oder erst in drei Jahren abschreiben. Zudem können Sie die Nutzung verschiedener Geräte Ihrer deutschen Tochter als Monatsmiete in Rechnung stellen, so dass Ihre englische Firma in diesem Fall als Einkaufsgesellschaft arbeitet.

Geringe Steuerberatungskosten - keine Bilanzierungspflicht

Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, die 2 von 3 folgenden Punkten nicht überschreiten, lediglich eine modifizierte Einnahmeüberschussrechnung und keine Bilanz (d.h. für den Umsatz/Gewinn, den Ihre englische Betriebsstätte tätigt) erforderlich ist. Solche Unternehmen heißen "Small Companies". Ihr Umsatz darf nicht größer als £ 2.800.000 (€3.920.000) sein, die Bilanzsumme nicht mehr als £ 1.400.000 (€ 1.960.000) betragen und höchstens 50 Angestellte beschäftigen.

Es gibt jedoch auch Steuererleichterungen für so genannte (Medium-Sized Companies). Diese dürfen nicht mehr als 2 der folgenden Punkte überschreiten: Der Umsatz darf nichtgrößer als £ 11.200.000 (€ 1.568.000) sein, die Bilanzsumme nicht als £ 5.600.000 (€7.840.000) überschreiten und das Unternehmen nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen.

Zudem kommt, dass die englischen Anwälte zwar im Wirtschaftsrecht europaweit führend sind, jedoch zusammen mit den englischen Steuerberatern als die günstigsten in Europa gelten. (Capital 9/2003)

Erst ab 71.400 Euro gibt es eine Umsatzsteuerpflicht

Unternehmen sind erst ab einem Umsatz von £ 51.000 (€ 71.400) registrierungspflichtig. Um eine internationale Steuernummer zu erhalten, sollte man sich aber auch mit geringeren Umsätzen registrieren. Das Umsatzsteuersystem funktioniert wie in Deutschland, der Mehrwertsteuersatz (VAT - Value Added Tax) beträgt 17,5%.

Für weitere Informationen nutzen Sie unseren Call-back.

Lee Valley Finance 24 Ltd. selbst fuehrt keine Rechts- & Steuerberatung
gem.RBerG, StBerG.


Unser Informationsangebot ersetzt im Einzelfall keine Rechts & Steuerberatung
gem. RBerG, StBerG.


Rechts- & Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. erfolgt durch verbundene
Rechtsanwaelte & Steuerberater

 
 
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