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Warum die Limited? - Haftung PDF Print E-mail

Wieso ist diese Ausschliessung der privaten Haftung wichtig für Sie?

Im ersten Halbjahr des Jahres 2008 zählt die Statistik 3168 Firmen- und 4843 Privatinsolvenzen. Die Limited Company kann all diese Freiberufler und Selbstständigen (Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG) zuverlässig schützen.


Wo genau liegen die Risiken der privaten Haftung der Unternehmer abgesehen von den wirtschaftlichen Risiken?

Vertragshaftung:

Als Unternehmer haften Sie grundsätzlich für alle Verträge, die Sie unterschreiben. Dazu kommt, dass Sie bei einer GbR auch für die Verträge haften, die Ihre Partner eingehen. So sind zum Beispiel Berater verantwortlich für eine falsche Beratung und ein Architektenbüro kann für eine fehlerhafte Konstruktion zur Rechenschaft gezogen werden. In den letzten Jahren konnten wir eine starke Entwicklung bei Verfahren in Bezug auf die Vertragshaftung feststellen. Auch detaillierte Verträge zur Ausschließung solcher Haftungen bieten nur eine bedingte Garantie. Und gerade der Kostenpunkt einer solchen vertraglichen Ausgestaltung überbietet die Kosten einer Limited um ein Vielfaches.


Die beschränkte Haftung

Mit der Gründung einer Limited Company begrenzen Sie Ihr Risiko auf die Höhe des Stammkapitals. Beträgt dieses nur 1 Pfund, liegt die Höhe der Haftung ebenfalls bei 1 Pfund. Ihr privates Vermögen spielt keine Rolle und ist geschützt.

Bei Handlungen die gegen das Gesetz verstoßen, tritt die „Durchgriffshaftung in Kraft.

 

Die Durchgriffshaftung

Durchgriffshaltung bedeutet, dass der Schutz vor dem privaten Vermögen aufgehoben wird. Bei Handlungen die gegen bestimmte Gesetze verstoßen (Straftaten), sagt das Companies Act, dass die Gründer der Limited Company diesen Schutz nicht wert sind und dieser aufgehoben wird.

Als Straftat zählt in Großbritannien ebenfalls, wenn der Company Director (Geschäftsführer) seinen Verpflichtungen gegenüber dem Companies House nicht nachkommt. (Einreichung des Annual Return, des Accounts/Dormant usw.)

 

Durchgriffshaftung bei Insolvenz?

Nein. Geht die Limited Company in Insolvenz besteht die beschränkte Haftung.

Bei Insolvenzverschleppung oder anderen gravierenden Unregelmäßigkeiten, die gegen das Gesetz verstoßen, kommt wiederum die Durchgriffshaftung zur Anwendung. Dies ist vergleichbar mit dem deutschen GmbH-Gesetz, welches eine Reihe von Fällen vorsieht, in denen die persönliche Haftung des Geschäftsführers oder der Gesellschafter zum tragen kommt.

Das nicht ordnungsgemäße Führen einer Limited in Deutschland bleibt auch durch die beschränkte Haftung nicht ohne Konsequenzen.

Das Innenverhältnis, beispielsweise der Gesellschaftsvertrag, das Verhältnis der Geschäftsführer / Gesellschafter der Limited Company, unterliegt dem englischen Recht.

Tätigt die Limited Company Geschäfte, finden die Gesetze des jeweiligen Landes Anwendung.

Für weitere Informationen nutzen Sie unseren Call-back.

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