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Was ist die Limited? - Die Limited im Überblick PDF Print E-mail

Die Limited Company (Ltd.) ist, ähnlich wie die deutsche GmbH oder AG, eine Kapitalgesellschaft.

Juristische Bezeichnung: Private company limited by shares

Sie stellt eine eigene juristische Person dar und ist somit Träger von Rechten und Pflichten.

Die Limited Company ist, ebenso wie die GmbH, nicht vom rechtlichen Status seiner Direktoren (Directors) oder Mitglieder abhängig.

Eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält die Gesellschaft mit Ausstellung des "Certificate of Incorporation" - einer Art Geburtsurkunde - nachdem sie formell in einem einfachen Verfahren im Handelsregister registriert wurde.

Hierzu benötigt man folgende Unterlagen:

  1. die Satzung - bestehend aus "Memorandum of Association" und "Articles"
  2. die Anschrift über den Sitz der Gesellschaft in Großbritannien
  3. Angaben über Namen und Adressen der Directors, Shareholder und Secretaries der Gesellschaft

"Memorandum of Association"


Gesetzlich vorgeschrieben wurde der Mindestinhalt des Memorandums of Association. Es enthält die Namen der Gründer, gegebenenfalls die Art der Haftung der Gesellschafter und somit auch die Bestimmung des Gesellschaftstyps.

Weiterhin enthält es den Namen der Gesellschaft und deren Sitz.

"Articles"

Den zweiten Teil der Satzung bildet das "Articles of Association". Es regelt das Innenverhältnis der Gesellschaft. In diesem geht es um

  • die Herausgabe und Übertragung von Anteilen sowie Beschränkungen der Übertragbarkeit,
  • die Einberufung der Hauptversammlung,
  • Kapitalerhöhungen
  • Stimmrechte
  • Rechte der Direktoren
  • die Geschäftsführung
  • Dividende


und andere Angelegenheiten, die zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführung und Gesellschaft geregelt werden sollten.

Dem Gründer einer Limited Company steht die Regelung des Innenverhältnisses freier, als dem Gründer einer GmbH.
Den Gesellschaftsvertrag, der Gesellschaft und Gesellschafter bindet, bilden demzufolge das "Memorandum of Association" und das "Articles".

Die Limited Company ist durch das Kürzel "Ltd." gekennzeichnet.

Die Limited Company unterscheidet sich vergleichsweise zur GmbH ausschlaggebend beim Mindestkapital.

Das Mindestkapital

Während bei der GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR notwendig ist, gibt es bei der Limited Company kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.

Weitere Information hierzu finden Sie unter: Warum die Limited - Das Stammkapital

Shares - Aktien/Anteile

Im Zusammenhang mit der Limited Company fällt der Begriff: "by shares" - mit anderen Worten Aktien/Anteile.

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Aktien im Sinne von Kauf/Verkauf an der Börse. Die Aktien/Anteile einer Limited Company dürfen der Öffentlichkeit nicht angeboten werden. Dies erschwert eine feindliche Übernahme erheblich.

Grund für dieses Verbot ist, dass für die Anträge auf Börsenzulassungen bestimmte Form vorgeschrieben ist, welche Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellt, die mit dem Charakter der Limited Company unvereinbar sind. Diese Gesellschaft ist somit für die Aufbringung von Fremdkapital nur eingeschränkt möglich.

Weiterhin besitzen die gegenwärtigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht (rights of pre-emption), wobei die Anteile grundsätzlich frei übertragbar sind.

Für weitere Informationen nutzen Sie unseren Call-back.

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