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Löschung „Strike off“ und Auflösung „Dissolution“ Die freiwillige Löschung einer Limited Company Voraussetzung Eine Limited Company, die keine Geschäfte tätig kann die Löschung aus dem Register beantragen. Dieser Vorgang ist jedoch keine Alternative für das formelle Insolvenzverfahren.Selbst wenn eine Limited Company gelöscht oder aufgelöst wurde, besteht die Möglichkeit - beispielsweise für die Gläubiger – einen Antrag auf Wiederherstellung im Register zu stellen.
Die Löschung der Limited Company kann beantragt werden, wenn innerhalb der letzten 3 Monate - das Unternehmen keine Geschäfte mehr getätigt hat,
- keine Namensänderung stattfand,
- alle betätigten Geschäfte abgeschlossen und eventuelle Geschäftschulden beglichen sind.
Die Löschung der Limited Company kann nicht beantragt werden, wenn: - ein Insolvenzverfahren lauft oder
- eine Vereinbarung zwischen der Company und den Gläubigern geschlossen wurde (Section 425)
Vor der Löschung Zum Schutz für die, die von der Firmenauflösung betroffen wären, ist anzuraten folgende Personen vor Beantragung der Löschung zu informieren: - alle Mitglieder, vor allem Shareholder
- die Gläubiger (Banken, Vermieter, Finanzamt)
- die Arbeitnehmer
- andere Directors, die eine Löschung nicht unterzeichnen müssen.
Abschließend sollten vor Beantragung der Löschung alle Bankkonten vorgenommen worden sein. Ab dem Tag der Auflösung gehen alles noch in der Limited Company verbleibende Vermögen an die "englische Krone" . Noch nicht geschlossene Bankkonten werden eingefroren. Beantragung der Löschung Die die Löschung einer Limited Company benötigt man das Formular 652a . Diese muss unterschrieben und datierten werden von: - dem Company Director (sofern nur einer vorhanden)
- beiden Company Directors (sofern 2 vorhanden sind)
- vom Hauptdirektor (sofern es sich um mehr als 2 handelt)
Das Formular muss Angaben über die Namen, Anschriften und Telefonnummern enthalten und wird beim Companies House, inkl. eines Schecks über die Gebühren der Löschung, eingereicht. Sollten vorab noch nicht alle Personen informiert worden sein, die von der Löschung der Limited Company betroffen wären (siehe oben), muss dies spätestens 7 Tage nach Versendung des Formulars 652a ans Companies House geschehen. Zur Benachrichtigung reicht lediglich eine Kopie des Formulars 652a aus. Die Aufbewahrung der Versendungsbelege ist hierbei sehr wichtig, um etwaige Zustellungsprobleme – beispielsweise bei einem Anschriftwechsel eines Gläubigers, zu vermeiden. Beim Companies House eingegangen, wird das Formular geprüft. Sollte keine Beanstandung erfolgen, wird dies in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen und der/die Company Director(s) erhält eine Bestätigung. Es besteht nun für sämtliche Mitglieder, Gläubiger, Arbeitnehmer und Company Directors Einspruch gegen diesen Antrag zu stellen. Einspruch gegen die Löschung Der Einspruch muss in schriftlicher Form ans Companies House erfolgen. Gleichzeitig muss ein Beweis beigefügt - beispielsweise eine Kopie einer Rechnung bei einem Gläubiger oder den Arbeitsvertrag bei einem Arbeitnehmer – und die Gründe des Einwands dargelegt werden. Gründe können sein: - die Limited Company besitz nicht die Vorraussetzungen für eine Löschung (Insolvenzverfahren),
- die Company Directors haben die von der Löschung betroffenen Parteien nicht informiert,
- die abgegebene Erklärung war falsch,
- die Limited Company tätigte Geschäfte, die gegen das Gesetz verstoßen.
Die Löschung Wird das Formular 652a vom Companies House akzeptiert und keine Einwende erhoben, wird die vorbereitete Löschung in der Zeitung „London Gazette“ veröffentlicht. http://www.gazettes-online.co.uk/ Die entgültige Löschung erfolgt 3 Monate später, sofern keine Gründe vorliegen die dagegensprechen. Die Löschung einer Limited Company durch das Companies House Die Löschung einer Limited Company wird durch das Companies House vorgenommen, wenn der Company Director seinen Pflichten nicht nachkommt. Zu seinen Aufgaben gehören nicht nur die Abgabe des "Annual Returns" , "Accounts" oder "Dormant" , sondern auch die Mitteilungpflicht Änderungen - beispielsweise des Registered Office - dem Companies House umgehend mitzuteilen. Kehrt vom Companies House verschickte Post als „unzustellbar“ zurück, ist eine unfreiwillige Löschung ebenfalls möglich. Bevor eine Limited Company aus dem Register gelöscht wird, muss festgestellt werden, ob das Unternehmen tätig ist. Wenn dies nicht der Falls ist, wird die Beabsichtigung der Löschung im „London Gazette“ veröffentlicht und schließlich nach 3 Monaten gelöscht. Sämtlicher Besitz und Vermögen inkl. Guthaben auf Bankkonten und Immobilien, gehen an die "englische Krone" . Die Wiederherstellung einer Limited Company In beiden Fällen ist eine Reaktivierung nur durch einen Gerichtsbeschluss ("Court") möglich. Bei der freiwilligen Löschung muss dies innerhalb einer Frist von 20 Jahren geschehen. Die Frist bei der Löschung durch das Companies House liegt bei lediglich 2 Jahren. Das Antragsformular für einen Gerichtsbeschluss zur Wiederherstellung einer Limited Company finden Sie: http://www.courtservice.gov.uk/ Für weitere Fragen nutzen Sie unseren Call-back . |