Jede natürliche oder juristische Person (z.B. andere Limited Companies) darf als Shareholder auftreten. Für die Gründung einer Limited Company bedarf es lediglich 1 Shareholder. Sollten Sie nicht als Shareholder Ihrer Gesellschaft auftreten wollen, bieten wir hier einen Treuhandservice an. Eine Gesellschaft, die nur für die Treuhandstellung gegründet wurde, wird dann als Eigentümer in Ihrer Limited Company eingetragen. Geregelt wird dieses Verhältnis durch einen Treuhandvertrag.
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