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„Europe rückt enger zusammen“
Der Grundstein für die Anerkennung der britischen Gesellschaftsform „Private limited Company by shares“ in Europa wurde im Jahre 1999 gelegt. In Großbritannien selber ist die Limited Company seit Jahren einer der beliebtesten und geschätzesten Gesellschaftsform.
Grundstein „Centros-Entscheidung“
Auslöser war die Klage eines dänischen Ehepaares, welches in England eine Limited Company, namens Centros Ltd., gründete und daraufhin eine Zweigniederlassung ins dänische Handelsregister eintragen wollte. Zweck der Gründung war die Umgehung der Stammkapitaleinlage, welche in Dänemark wesentlich höher gewesen wäre.
Die dänischen Behörden verweigerten die Eintragung mit der Begründung, dass sie somit die dänischen Vorschriften umgehen wollen und es sich bei der Zweigniederlassung in Dänemark nicht um eine Niederlassung, sonder dem eigentlichen Hauptsitz handele, da keine Geschäfte in England betätigt werden.
Am 09.03.1999 fiel das Urteil des EuGH, welches heute bekannt unter dem Namen „Centros-Entscheidung“ ist. Es wertet die Verweigerung über die Eintragung einer Zweigniederlassung ins dänische Handelsregister als Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit. Urteile
Am 05.11.2002 wurde diese Entscheidung untermauert und nochmals bestätigt, dass die so genannte „Sitztheorie“ gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, Nach Ansicht des EuGH sind die Mitgliedstaaten verpflichtet die Rechts- und Parteifähigkeit der verschiedenen Gesellschaften zu achten. Das bedeutet, dass einer Kapitalgesellschaft die rechtmäßig in einem EU-Staat gegründet wurde, keinen Nachteil entstehen darf, wenn es ausschließlich in einem anderen EU-Staat geschäftstätig ist, als in dem, in dem es gegründet wurde.
Weitere Urteile folgten.
Mit Urteil vom 13.03.2003 schloss sich der BGH (Bundesgerichtshof) dem Urteil des EuGH an.
Seither haben sich die Möglichkeiten für Unternehmensgründer erheblich erweitert. |