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Aufbau einer Limited - Einleitung PDF Print E-mail

Die Aufgabenverteilung in einer Limited Company unterscheidet sind grundlegend von den deutschen Gesellschaftsformen.

Ihr Aufbau gleicht eher der Aktiengesellschaft, wobei die Funktion der GmbH ähnelt.

Das Direktorium (board of directors) und die Hauptversammlung (general meeting) stellen die beiden wichtigsten Organe einer Limited Company dar.

1. Hauptversammlung

Bei der Hauptversammlung (generel meeting) werden alle wichtigen Entscheidungen der Limited Company getroffen. Es ähnelt der Gesellschafterversammlung einer GmbH.

Man unterscheidet hier zwischen der Jahreshauptversammlung (annual general meeting) und der außerordentlichen Hauptversammlung (extraordinary general meeting).

Bei der Jahreshauptversammlung werden folgende Angelegenheiten besprochen:

  • Bestimmung der Dividende
  • Jahresabschlüsse
  • Geschäftsberichte der Directors
  • Wahl der Directors

Bei der Hauptversammlung wird hingegen mit einfacher Mehrheit über wichtige Enscheidungen der Limited entschieden.

2. Direktorium

Das Direktorium besteht aus den Direktoren der Limited Company. Bereits 1 Direktor reicht für die Bildung eines Direktoriums aus.

Weitere Informationen finden Sie unter: Company Directors

3. Sekretär (Secretary)

Der Secretary der Limited Company ist der "Urkundenbeauftragter" der Gesellschaft.

Er ist beispielsweise für die Anfertigung der Protokolle der jeweiligen Gesellschafterversammlungen, als auch für die Führung des Gesellschaftsregisters, verantwortlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: Company Secretary

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