Die Beantragung eines Geschäftskontos bei einer deutschen Bank erfolgt durch den Geschäftsführer der Limited Company.
Sowohl die unselbständige als auch die selbständige Zweigniederlassung Ihrer Limited Company müssen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten beim zuständigen Gewerbeamt gemäß §14 GewO anmelden.
Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Limited Company ins deutsche Handelsregister finden §13d und §13g des HGB Anwendung.
Finanzamt Hannover-NordVahrenwalder Straße 206DE-30165 Hannover
Für die Limited Company gibt es in Deutschland 2 Möglichkeiten:
a. Die Errichtung einer unselbstständigen Zweigniederlassungb. Die Errichtung einer selbstständigen Zweigniederlassung
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