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Limited & Co.KG
Limited & Co.KG - Einleitung PDF Print E-mail

Bei der LTD. & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, genauer eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG), an der eine englische Limited Company als Komplementär beteiligt ist.

Ihre Geschäfte kann die LTD. & Co. KG weltweit tätigen und fällt als deutsche Gesellschaft unter das deutsche Handelsrecht.

Die Registrierung ins englische Handelsregister ist gleich Eintragung der Limited Company. Der juristische Sitz ist in Großbritannien, während sich der Verwaltungssitz in Deutschland befindet.

Die Limited Company stellt ausschließlich den Komplementär der deutschen KG dar. Es handelt sich daher um eine „non-trading-company“.

Der Gesellschaftsvertrag einer Komplementär LTD. bedarf der notariellen Beurkundung. Wir bitte Sie einen Notar vor Ort zu wählen.

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